Rechtliche Absicherung vor dem Törn

Sichere Basis: Der Crewvertrag

Was genau ist die Aufgabe eines Crewvertrags und braucht man diesen zwangsläufig? Wer ist für die Erstellung des Vertrags zuständig und was muss inhaltlich beim Aufsetzen der Mitseglervereinbarung beachtet werden? Der Crewvertrag dient der rechtlichen Absicherung aller Yachtcharter-Teilnehmer untereinander und ist deswegen ein wichtiger Teil der Segeltörn-Vorbereitung. Daher nehmen Sie sich am besten ein paar Minuten Zeit, um sich über alle Bereiche des Crewvertrags zu informieren! 

Der Crewvertrag wird auch Mitsegelvereinbarung genannt und ist die rechtliche Absicherung Ihres Chartertörns.

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen die wichtigsten Aspekte des Crewvertrags und geben Ihnen zusätzlich nützliche Skippertipps. Bei uns lernen Sie die Bestandteile eines professionellen Crewvertrags kennen und wie Sie sich und Ihre Crew-Mitglieder rechtlich absichern. Darüber hinaus erfahren Sie, was es für weitere Möglichkeiten gibt, sich als Skipper oder Crew-Mitglied zu versichern. Beim Crewvertrag sollten Sie immer um Transparenz und klare Verhältnisse bemüht sein, damit es im Nachhinein nicht zu unnötigem Missverständnissen und Ärger kommt!

Unterschreiben des Crewvertrags

Wann sollten Sie eine Mitsegelvereinbarung aufsetzen?

Bereits bei den Vorbereitungen für Ihren Segeltörn ist an die rechtliche Absicherung zwischen Ihnen und den restlichen Crewmitgliedern zu denken, um Ärger, Stress und Feindseligkeiten während des Segeltörns aber auch im Nachhinein zu vermeiden. Ein Crewvertrag ist hierbei eine gute und nützliche Absicherung für diesen Fall.

Die Crew, mit der Sie Ihre Segelreise durchführen, besteht nicht immer nur aus Ihrer Familie. Öfter ist es sogar der Fall, dass zu Ihrer Crew Freunde, Arbeitskollegen, Bekannte oder sogar nur flüchtige Bekannte gehören. Eine Mitsegelvereinbarung ist in jedem Fall ein Dokument, das Sie als Skipper sowie die gesamte Crew schützt und vor dem Törn unbedingt erstellt werden sollte.

Wo erhalten Sie einen Crewvertrag?

Die Beschaffung einer Mitseglervereinbarung ist bequem und leicht von Ihrem Rechner aus möglich. Auf Portalen rund ums Segeln oder auch auf Unternehmenspräsenzen von Anbietern diverser Segelversicherungen werden Sie fündig.

Hier können Sie sich Ihren persönlichen Crewvertrag ganz einfach und meist kostenlos online downloaden und ausdrucken. Stellen Sie jedoch unbedingt sicher, dass es sich bei Ihrem gewählten Exemplar um eine rechtlich verbindliche Ausführung handelt. Das unterzeichnete Formular sollte im Ernstfall auch vor Gericht Bestand haben.

Was steht in einem Charter-Crewvertrag?

In einem Crewvertrag wird die gesamte Charter-Reise erfasst. Enthalten sind sämtliche Eckdaten, Namen und andere wichtige Komponenten. Zu diesen gehören beispielsweise die genauen Zeiträume, wer der Skipper ist (ggf. ist die Vertretung zu nennen), wer während des Törns an Bord ist, wer das Logbuch führt und wer für die Kosten eines Ausfalls eines Mitglieds aufkommt, wie hoch die Charter-Kosten sind und wer für diese aufkommt.

Auch sollte in diesem Vertrag unbedingt genannt werden, welche Pflichten die Mitsegler während des Törns zu erfüllen haben und dass den Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten ist.

Doch in einem Crewvertrag ist auch Platz für persönliche Absicherungen, ganz nach individuellem Bedarf. Sie sollten diesen Raum nutzen, damit Ihr Crewvertrag nicht nur einen rechtlichen Charakter hat, sondern auch auf die individuellen Sorgen und Bedürfnisse der Crewmitglieder ausgerichtet ist.

Ist der Crewvertrag aufgesetzt und jedes Mitglied der Crew einverstanden, unterzeichnet jeder die Mitsegelvereinbarung und bestätigt so die rechtliche Gültigkeit des Dokuments für den besagten Törn.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Welche grundlegenden Aspekte Sie unbedingt in Ihre persönliche Mitsegelvereinbarung aufnehmen sollten, können Sie hier nachlesen:

  • Grundsätzliche Voraussetzungen der Crewmitglieder (Schwimmfähigkeit, Gesundheitsstatus, Einschränkungen)
  • Bestimmung des Skippers
  • Rollen und Aufgaben der Crewmitglieder
  • Allgemeine Handlungsvereinbarungen
  • Bordkasse der Mitsegler (Laufende Kosten)
  • Haftung der Crewmitglieder
  • Risikovereinbarung
  • Vorbereitung der Yacht
  • Haftung für Schäden an der Yacht
  • Individuelle Vereinbarungen
  • Bestimmung der Vertragsgültigkeit
  • Unterschriften aller Crewmitglieder

Wie ist ein Vertrag mit der Crew aufzusetzen?

Checkliste für den Crewvertrag

Die Mitsegelvereinbarung sollten Sie in jedem Fall handschriftlich aufsetzen. Während Ihren Vorbereitungen für den kommenden Segeltörn empfiehlt sich ein Treffen mit allen Crew-Mitgliedern. Jetzt ist der Zeitpunkt, wo Sie alle nötigen Aspekte ansprechen und klären können. Hier können Sie vorab Fragen ansprechen, wie beispielsweise „wer haftet für die Kosten, wenn die gesamte Crew nicht richtig aufgepasst hat?“ oder „wenn ein falsches Kommando ausgeführt wurde?“.

Trägt die gesamte Crew die Kosten, der Skipper allein oder das Crew-Mitglied, das am meisten gepatzt hat? Diese Frage lässt sich höchstwahrscheinlich in der Theorie leicht und schnell beantworten, in der Praxis häufen sich jedoch Diskussionen um die Reparaturkosten: Ein Crewvertrag kann hier Abhilfe schaffen! Klare Verhältnisse sorgen für Transparenz unter der gesamten Crew und bei gegenseitigen Haftungsansprüchen, falls ein Mitglied der Crew zu Schaden kommen sollte.

Crewvertrag vs. Versicherung

Eine Mitsegelvereinbarung ist wichtig, schützt Skipper und Crew jedoch nicht vollständig und sicher vor sämtlichen rechtlichen Konsequenzen. Der Crewvertrag zeichnet Sie also nicht von jeglicher Verantwortung frei. Beim Segeln sollten Sie deshalb immer mit besonderer Sorgfalt und Vorsicht vorgehen. Denn ein Crewvertrag schützt Sie nicht gegen die Ansprüche von Dritten.

Beispielsweise bei schuldhaft verursachten Unfällen und dadurch verursachten Verletzungen eines Crew-Mitglieds: Hier sind Sie nicht gegen die Ansprüche der Ehefrau oder der Kinder abgesichert. Ist das Besatzungsmitglied durch Ihre Schuld dauerhaft arbeitsunfähig, kommen Sie für die rechtlichen Ansprüche der Familie des Opfers auf.

Für selbst verschuldete Unfälle empfehlen wir Ihnen weiterhin dringend eine Skipperhaftpflicht. Diese deckt Sie im oben genannten Fall sicher ab.

Auch die Skipper-Unfallversicherung ist eine Überlegung wert und kann Ihnen und, je nach Versicherung auch Ihrer Crew, im Schadensfall eine Menge Geld ersparen.

Der Crewvertrag regelt fernab der Versicherungen jedoch wichtige Aspekte, die die Skipper-Haftpflicht-Versicherung nicht abdeckt. Daher sind beide Absicherungen nennenswerte und wichtige Faktoren für einen sicheren Törn.

Was ist noch zu beachten?

Vermeiden Sie Textwiederholungen, die für mehrere Törns üblich sind und diesen zuzuordnen sind. Ein Crewvertrag muss eindeutig verfasst werden und genau diesem einen Törn zuzuordnen sein. Sollte es sich bei Ihrem nächsten Segelcharter nur um einen einmaligen Törn handeln, so reicht ein Mustervertrag vollkommen aus. Klären Sie jedoch im Vorfeld Ihre genaue Vorgehensweise bei der Erstellung eines Crewvertrags mit Ihrem rechtlichen Beistand. So vergewissern Sie sich ebenfalls, dass Sie nichts vergessen haben und der aufgesetzte Vertrag so seine Gültigkeit hat. 

Sonstige rechtliche Absicherungen

Versicherungskarte vor Segelboot

Zusätzlich zu den beiden oben genannten Versicherungen sind weitere rechtliche Absicherungen, neben dem Crewvertrag, empfehlenswert. Eine Mitsegelvereinbarung kann zwar bereits einige wichtige Aspekte abdecken, trotzdem sollten weitere, für Sie relevante Segelyacht Versicherungen abgeschlossen werden. Beispielsweise können Sie in Ihrem Crewvertrag regeln, wer im Falle eines Schadens an der Yacht die Kosten trägt.

Dennoch schützt Sie hier eine Charter-Kautionsversicherung besser. Eine Segelyacht ist teuer. Sollten Sie einen Schaden verursachen, so kann dieser leicht in den vierstelligen Bereich oder sogar noch höher gehen. Eine Kautionsversicherung kann die gesamte Crew schützen. So wird die Stimmung während des Törns bei einem Schaden an der Yacht nicht durch Schuldzuweisungen oder Missmut geprägt.

Eine Charter-Rücktrittsversicherung fungiert als eine Reiserücktrittskostenversicherung. Im Crewvertrag können Sie zwar problemlos regeln, wer für die Kosten eines Rücktritts aufkommt. Doch lohnt sich in den meisten Fällen der Abschluss dieser Versicherung, um kurz vor dem Reisebeginn nicht auf Ihren geleisteten Kosten sitzen zu bleiben. Sollten Sie im Falle einer Erkrankung die Reise nicht antreten können, erstattet Ihnen die Versicherung die Kosten.

Sie können dieses Geld bequem an Ihre Crew-Mitglieder zahlen, wie im Crewvertrag vereinbart.

Auch greift diese Versicherung, wenn eines Ihrer Familienmitglieder erkrankt, oder Sie als Skipper ausfallen und der gesamte Yachtcharter aufgrund von diesem Skipper-Mangel ausfallen muss.

Neben der Kautions-Versicherung ist auch die Charter-Folgeschadenversicherung zu nennen. Sollte der verursachte Schaden an dem Segelboot so groß sein, dass eine aufwändige und zeitraubende Reparatur notwendig wird, so zahlt die Versicherung die Kosten des Ausfalls Ihrer Charter-Nachfolger. Das gute an dieser Versicherung: Diese können Sie meist für ein ganzes Jahr abschließen. Wir informieren Sie ausführlich über die existierenden Versicherungen für Ihren Segeltörn.

Haftungsausschluss im Crewvertrag regeln

Ein Haftungsausschluss ist ein elementarer Bestandteil der Mitsegelvereinbarung. Dieser regelt den gemeinsamen Verzicht der gesamten Crew auf Ersatzansprüche aus Personen- und/oder Sachschäden gegen den verantwortlichen Skipper oder das verantwortliche Crew-Mitglied. Dieser Haftungsausschluss greift nur bei Fahrlässigkeit.

Handelt der Verantwortliche vorsätzlich oder hat eine Haftpflicht-Versicherung, greift dieser Vertragspunkt nicht. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass bei Personen- und Sachschäden aus grober Fahrlässigkeit die gegenseitige Haftung nur durch eine Individualvereinbarung ausgeschlossen werden kann. Diese sollten Sie dem Crewvertrag als Anlage beilegen.

Gut vorbereitet aufs Wasser: So genießen Sie Ihren Törn

Haben Sie zusammen mit Ihrer Crew alle notwendigen Aspekte geklärt und der Crewvertrag liegt aufgesetzt und unterzeichnet vor, haben Sie den ersten wichtigen Schritt zur rechtlichen Absicherung gemeistert. Nun denken Sie genau darüber nach, welche Versicherungen für Ihre Bedürfnisse in Frage kommen und schließen die notwendigen ab. Informieren Sie sich ausführlich bei den Versicherungen und vergleichen Sie die Angebote. Das teuerste muss nicht das beste Angebot sein, genauso wenig, wie Sie die günstigste Prämie nicht zwangsläufig unzureichend schützt.

Wir von Segeln360 wünschen Ihnen einen rechtlich sicheren und entspannenden Segelurlaub mit Ihrer Crew.

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