Den Segeltörn richtig absichern

Die richtige Charterversicherung für Ihren Segeltörn

Wenn Sie Ihren nächsten Törn mit einem gecharterten Segelboot planen, ist eine Charterversicherung immer eine sinnvolle Ergänzung. Denn einmal nicht aufgepasst, und schon ist es passiert! Informieren Sie sich am besten vorab über nötige Versicherungen, um den idyllischen Segelurlaub nicht in einem finanziellen Albtraum enden zu lassen!

Um einen sorgenfreien Segeltörn genießen zu können, sollten Sie sich selbst, Ihre Crew und den Charter unbedingt richtig absichern. Denn Gefahren lauern nicht nur auf hoher See, sondern auch auf Ihrem Segelboot!

Damit Sie gut abgesichert in Ihren nächsten Segeltörn starten können, informieren wir umfassend über das Thema Charterversicherung. Wir zeigen Ihnen, warum diese spezielle Art der Segelversicherung für alle Chartersegler sinnvoll ist - ob Skipper, Crewmitglied oder Gast.

Was ist eine Charterversicherung?

Passiert Ihnen während des Törns ein Unfall, eine Beschlagnahme oder fallen Sie als Skipper aus, können die Schadensersatzforderungen Ihres Yachtcharters zum Teil horrende Summen annehmen. Um Ihr Privatvermögen hiervor zu schützen, können Sie Charterversicherungen abschließen, die Sie vor Risiken und Schadensersatzansprüchen Dritter schützen.

Da es unzählige Versicherungspolicen und Angebote gibt, zeigen wir Ihnen, welche Charterversicherungen wirklich wichtig für Sie sind, sodass Sie gut geschützt, aber auch nicht überversichert sind.

Die Charterversicherung ist in der Regel eine sinnvolle und lohnenswerte Investition, mit der Sie im Schadensfall viel Geld sparen können.

Überblick zur Charterversicherung

Sie kennen sich im Bereich Charterversicherung bereits aus und möchten Informationen über eine bestimmte Versicherung für Ihren nächsten Chartertörn erhalten? Dann nutzen Sie unseren Überblick und springen direkt zur jeweiligen Seite!

Charter-Kautionsversicherung: sichert den Erhalt Ihrer Kaution auch im Schadensfall

Charter-Rücktrittsversicherung: deckt anfallende Kosten, wenn Sie den Segeltörn nicht antreten können

Skipperhaftpflicht: schützt Ihr Privatvermögen im Falle von Sach- und Personenschäden während des Törns

Skipper-Rechtsschutzversicherung: deckt Kosten, die bei Rechtsstreitigkeiten auf See anfallen

Charter-Beschlagnahmeversicherung: sichert die Weiterfahrt auch bei einer behördlichen Beschlagnahme

Charter-Folgeschadenversicherung: schützt Sie vor anfallenden Kosten bei Schäden, die den Chartertörn für Nachfolger unmöglich machen

Was sichert die Charterversicherung ab?

Die üblichen Privatversicherungen, wie Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung, decken Segelaktivitäten als Skipper oder Crewmitglied häufig nicht ab. Generell wird der Bereich Wassersport häufig von Versicherungen ausgeschlossen. Zur finanziellen Absicherung Ihres Privatvermögens sollten Sie beim Segeln immer eine entsprechende Charterversicherung abschließen. So sind Sie für einen Schadensfall bestens gerüstet.

Welche Leistungen nun genau abgesichert werden, ist von der Versicherungsart abhängig. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die möglichen Charterversicherungen, die Sie abschließen können.

Welche Charterversicherungen gibt es?

  • Charter-Kautionsversicherung
    Auch wenn vor Reiseantritt innerhalb der Crew Einigkeit über eventuelle Schäden bestand: Ist ein Schaden passiert, kann sich das schnell ändern und der Streit um die Kostenübernahme beginnt.

    Als Skipper tragen Sie die Verantwortung für Ihre Crew und im Falle eines Schadens an der gecharterten Yacht haften Sie schlussendlich oft allein. Die zuvor getätigte Kautionszahlung wird Ihnen dann nicht zurückerstattet. Die Kautionsversicherung greift genau in diesen Fällen, damit Sie Ihre Kaution auch im Schadensfall ausgezahlt bekommen.

  • Charter-Rücktrittsversicherung:
    Diese besondere Reiserücktrittsversicherung deckt Ihre bereits getätigten Zahlungen und anfallenden Kosten, wenn Sie den Segeltörn aufgrund von Krankheit nicht antreten können.

    Auch Ihre Familienmitglieder sind dabei mitversichert und können Ihre Reiserücktrittskosten geltend machen. Fallen Sie als Skipper aus und es kann kein geeigneter Ersatz gefunden werden, so greift die Charter-Rücktrittsversicherung ebenfalls.

  • Charter-Beschlagnahmeversicherung
    Sollte Ihr gechartertes Segelboot aufgrund des Verdachts auf einen strafrechtlichen Tatbestand von Behörden beschlagnahmt werden, so ist die gesamte Crew betroffen. Die Weiterfahrt ist nicht möglich.

    Die Charter-Beschlagnahmeversicherung greift in solchen Fällen und hinterlegt bei der Behörde einen Betrag als Kaution, sodass Sie Ihren Chartertörn ohne lange Verzögerungen fortsetzen können.
  • Skipperhaftpflicht
    Im Segelcharter-Vertrag steht meist, dass die gecharterte Yacht haftpflichtversichert ist. Lassen Sie sich von dieser Klausel nicht täuschen! Diese Bootsversicherungen sind häufig durch geringe Versicherungssummen gedeckt, weshalb nur kleinste Schäden abgesichert sind.

    Zudem können Sie nicht wissen, ob der Versicherungsschutz derzeit aktiv ist. Ist der Versicherungsschutz nämlich nicht gewährleistet, haften Sie mit ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Privatvermögen für sämtliche Schäden am Boot oder der Crew, die Sie schuldhaft verursacht haben. Daher ist eine Skipperhaftpflicht obligatorisch.

  • Skipper-Rechtsschutzversicherung
    Die private Rechtsschutzversicherung deckt Segelaktivitäten in der Regel nicht ab. Damit Sie als Skipper perfekt für spätere Rechtsstreitigkeiten gewappnet sind, ist eine Skipper-Rechtsschutzversicherung notwendig.

    Die Versicherung sichert übrigens auch Ihre Crewmitglieder mit ab.

  • Charter-Folgeschadenversicherung
    Ist das gecharterte Boot so stark beschädigt, dass eine zeitaufwändige Reparatur vorgenommen werden muss, fällt der Segelcharter für Ihre Nachfolger leider aus. Die Kosten für diesen Ausfall haben Sie allein zu tragen, was auch den Schaden beinhaltet, den die nachfolgende Crew durch den Ausfall geltend machen kann.

    Hier entstehen schnell hohe Kosten, weshalb eine Charter-Folgeschadenversicherung dringend zu empfehlen ist.

Mit welchen Kosten muss gerechnet werden?

Ähnlich wie bei jeder anderen Versicherung ist die Höhe der Versicherungssumme meist vom Deckungsschutz und dem Anbieter abhängig. Bei mancher Charterversicherung kann die Versicherungsprämie durchaus durch die Höhe des Charterpreises beeinflusst werden. Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie unbedingt darauf achten, die Höhe Ihrer Gesamtkosten anzugeben. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die von Ihnen angegebene Höhe, greift Ihre Versicherung in der Regel nicht mehr.

Je nach Versicherungsvertrag kann im Schadensfall, zusätzlich zu den bereits entrichteten Versicherungskosten, eine festgelegte Selbstbeteiligung anfallen. Eine Charterversicherung ohne Selbstbeteiligung ist im Abschluss zwar häufig teurer, kann Ihnen im Schadensfall jedoch nützlich sein und Kosten sparen.

Charterversicherung: Segelboot auf See

Versicherungsgeber bieten oftmals einen Rabatt für den Abschluss mehrerer Versicherungen an. Sollten Sie bei Ihrem Versicherungsanbieter bereits eine Haftpflicht-, Reiserücktritts- oder Kautionsversicherung abgeschlossen haben, so kann beispielsweise die Versicherungsprämie für Ihre Skipper-Rechtsschutzversicherung aufgrund von Staffelung sinken.

Dies kann selbstverständlich auch für andere Versicherungen gelten. Auf diese Weise können Sie unter Umständen viel Geld sparen. Hier lohnt sich immer die aktive Nachfrage bei Ihrem Versicherer. 

Sie segeln regelmäßig und möchten gleich mehrere Törns absichern? Das ist bei den meisten Charterversicherungen kein Problem, da Sie häufig eine Jahresversicherung über 12 Monate abschließen können, die nicht an die Anzahl der Segeltörns gebunden ist. So haben Sie ein ganzes Jahr Schutz - egal wie viele Yachten Sie chartern.

Wann sollte die Versicherung am besten abgeschlossen werden?

Wir raten davon ab, die Entscheidung für Ihre passende Versicherung übereilt zu treffen, sondern empfehlen das sorgfältige Überdenken, Informieren und den Vergleich der Anbieter. Ein Versicherungsabschluss unter Zeitdruck kann sich im Nachhinein als fatale Fehlentscheidung herausstellen.

Abschließen sollten Sie Ihre Charterversicherung in jedem Fall bereits vor Antritt des Segeltörns, sodass Ihr Versicherungsschutz optimal greifen kann. Die meisten Charterversicherungen greifen nicht rückwirkend, wodurch Sie bei einem verspäteten Versicherungsabschluss unter Umständen keinen aktiven Versicherungsschutz haben.

Wie wird die Charterversicherung abgeschlossen?

Charterversicherung: Segelboote im Hafen

Sind Sie bereits ein erfahrener Skipper, kennen Sie womöglich bereits diverse Versicherungsanbieter denen Sie vertrauen. Aber als Neu-Skipper den optimalen Versicherer zu finden, ist manchmal gar nicht so leicht.

Sie bevorzugen den Weg ohne persönliche Beratung und möchten Ihre Charterversicherung schnell und unkompliziert abschließen?

Der Abschluss der verschiedenen Versicherungen geht bei den meisten Anbietern ganz leicht online und per Fax. Auf den Webseiten können Sie die Tarife gezielt vergleichen und sich die Unterlagen selbst ausdrucken. Schicken Sie diese ausgefüllt und unterschrieben an die jeweilige Versicherung. Die Policen erhalten Sie umgehend zugesandt. So einfach und bequem kann Ihnen der Abschluss Ihrer Charterversicherung gelingen.

Was muss beim Vertragsabschluss beachtet werden?

Beim Abschluss einer Charterversicherung sollten Sie sich immer ausreichend Zeit nehmen und das Kleingedruckte lesen. Lassen Sie sich nicht von scheinbar sinnvollen Angeboten ködern, sondern hinterfragen Sie die angebotenen Leistungen.


Unser Tipp: Informieren Sie sich im Vorfeld bei mehreren Anbietern und lassen Sie sich verschiedene Angebote erstellen. Auch Fachmessen eignen sich hierzu hervorragend. Persönliche und ehrliche Meinungen aus erster Hand helfen Ihnen womöglich besser als die Empfehlung des Versicherungsmaklers.


Holz-Steuerrad in der Abendsonne

Bei der Auswahl der Versicherung sollten Sie immer Ihre persönlichen Interessen und Bedürfnisse in den Vordergrund stellen. Dabei sind die folgenden Schlagwörter genauer unter die Lupe zu nehmen:

 

  • Folgeschäden - In Ihrem Versicherungsangebot sollte unbedingt aufgeführt sein, dass Folgeschäden, die auf das von Ihnen verursachte Schadensereignis zurückzuführen sind, optimal versichert sind.
  • Forderungsausfall - Ist der Schaden durch eine fremde Person verursacht worden und ist diese im Nachhinein nicht auffindbar, bleiben Sie auf den entstandenen Kosten sitzen. Dies gilt auch, wenn der Schadensverursacher versichert ist und keinerlei Privatvermögen besitzt.
  • Persönliche Effekte - Diese Klausel beschreibt die Absicherung Ihrer Wertgegenstände auf dem Charter. Möchten Sie wichtige Wertgegenstände mitführen, sollten Persönliche Effekte möglichst mit versichert sein.
  • Totalverlust - Der Totalverlust liegt vor, wenn Ihre gecharterte Yacht so stark beschädigt wurde, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden geltend gemacht werden kann. Viele Versicherungen decken diesen Fall nicht optimal ab, weshalb Sie hier genauer in das Kleingedruckte schauen sollten.
  • Fahrtgebiet/Fahrtgebietsüberschreitung - Haben Sie einen Urlaubstörn geplant, sollten Sie sich vorab bei der Charterversicherung über das abgedeckte Fahrtgebiet informieren und die kurzzeitige Überschreitung der jeweiligen Grenzen zusätzlich absichern.
  • Obliegenheiten - Die Obliegenheiten legen die Pflichten fest, die Sie als Versicherter gegenüber der Charterversicherung haben, wie zum Beispiel die pünktliche Bezahlung der Versicherungsprämie und den genauen Ablauf der Schadensmeldung. Hier sollten Sie sich genau informieren, wie Ihre Obliegenheiten im Vertrag definiert sind.

Dies sind die wichtigsten Eckpunkte, die Sie in Ihrem Versicherungsvertrag beachten sollten. Planen Sie Ihren Törn im Ausland, sollten Sie darauf achten, dass Kosten für eine mögliche Arrestierung in ausländischen Häfen abgesichert sind.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Passiert der erste Segelunfall, der erste Raub oder eine Kollision, sollten Beteiligte genau wissen, was sie wann zu tun haben. Und gerade der Skipper sollte besonders gut über erforderliche Schritte informiert sein, um seine Crew im Notfall anzuleiten. Dazu gehört auch die richtige Kooperation mit der Charterversicherung.

Zur Sicherung des Schadens und der optimalen Kommunikation mit der Versicherung, sind grundsätzlich die gleichen Schritte notwendig.

Handelt es sich bei Ihrem Schadensereignis aber um einen Personenschaden oder eine Kollision, sollten Sie unbedingt als erstes die nachfolgenden Schritte befolgen, bevor Sie weitere Maßnahmen einleiten.

Handelt es sich um eine Kollision, sichern Sie den Schaden an Ihrem Boot sofort ab, um Folgeschäden oder gar das Kentern zu vermeiden.

Erfolgte die Kollision mit einem zweiten Boot, muss dieses selbstverständlich ebenfalls sofort gesichert werden.

Sind alle Personen in Sicherheit und gefährliche Schäden gesichert, bleibt die Grund-Vorgehensweise eines jeden Schadensereignisses gleich:

Schaden dokumentieren - Schaden melden - Rückmeldung der Versicherung abwarten

Wenn kein Schaden vorliegt, zum Beispiel im Falle einer Beschlagnahme oder einem Reiserücktritt, teilen Sie der Versicherung trotzdem die genaue Situation mit und informieren detailliert über das Geschehen. Die erforderlichen Schritte bleiben hierbei weitestgehend gleich.

Wichtig: Liegt ein Personenschaden vor, also wurden Personen verletzt oder befinden sich in akuter Lebensgefahr, müssen diese zuerst gerettet und medizinisch versorgt werden!

Nun sind Sie über alle wichtigen Aspekte der Charterversicherung bestens informiert und können Ihren nächsten Chartertörn entspannt planen. Sie wissen, wie Sie im Ernstfall reagieren sollten und was zu beachten ist.

Wählen Sie die Charterversicherung, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt und starten Sie entspannt in Ihren nächsten Segeltörn.

Segeln360.de wünscht Ihnen viel Spaß dabei!

Weitere interessante Themen