Finanzielle Sicherheit im Notfall

Reiserücktrittsversicherung

Jeder, der schon einmal eine Reise online gebucht hat, kennt die vielseitigen Angebote zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Egal, ob Sie einen Flug, ein Hotelzimmer oder einen Yachtcharter suchen – auf fast jedem Online-Portal finden Sie ein Häkchen, um eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Und das hat auch seinen Sinn: Denn Jeden kann plötzlich eine schwere Krankheit oder ein Unfall ereilen. In solchen Ausnahmesituationen bleibt der geplante Segelurlaub dann meistens auf der Strecke.

Wenn der Urlaub ausfallen muss, ist das immer ärgerlich. Noch viel schlimmer wird es nur, wenn Sie für den Ausfall auch noch zur Kasse gebeten werden. Eine Reiserücktrittsversicherung sorgt dafür, dass Sie in Fällen von Krankheit, Unfall oder einem familiären Todesfall nicht für die Stornokosten aufkommen müssen.

Viele verschiedene Versicherer haben Reiserücktrittsversicherungen im Angebot. Je nachdem, wie viel Sie in der Welt unterwegs sind, macht es Sinn, die Versicherung pro Reise oder pro Jahr abzuschließen.

Reiserücktrittsversicherung: Segelboot bleibt im Hafen

Was ist eine Reiserücktritts-versicherung?

Wird eine Reise abgesagt, fallen in der Regel Stornokosten bei der Airline, dem Reiseveranstalter oder dem Hotel an. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Sie die Reise canceln. Falls die Absage kurz vor Beginn der eigentlichen Reise getätigt wird, kann es sogar sein, dass die Stornokosten bis zu 100 Prozent des ursprünglichen Reisepreises betragen.

Ein teurer Spaß für einen abgesagten Urlaub! Eine Reiserücktrittsversicherung kann in solchen Fällen Abhilfe schaffen. Denn wenn Sie eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen ausfallen lassen müssen, greift die Reiserücktrittsversicherung und bezahlt Ihre Stornokosten. Egal ob Sie Bootbesitzer sind oder einen Chartertörn gebucht haben, eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor eventuellen finanziellen Schäden und ist deshalb eine sehr sinnvolle Segelversicherung!

Unterschied Reiserücktrittsversicherung & Charter-Rücktrittsversicherung

Im Prinzip geht es bei den beiden Versicherungstypen um dieselbe Versicherungsleistung: Sie als Kunde sollen bei einem Reiseausfall keinen finanziellen Schaden davontragen. Die Charter-Rücktrittsversicherung ist dabei speziell auf Chartertörns ausgelegt, da es Besonderheiten zu beachten gibt, die durch eine klassische Reiserücktrittsversicherung nicht abgedeckt werden. Beispielsweise greift die Charter-Rücktrittsversicherung auch, wenn der Skipper erkrankt oder verunglückt.

Dies bedeutet in der Regel, dass der Törn für die gesamte Crew ausfallen muss. Eine Charter-Rücktrittsversicherung übernimmt in einem solchen Fall dann für alle Mitglieder die Stornokosten. Auch wenn nur ein „einfaches“ Crewmitglied ausfällt übernimmt die Charter-Rücktrittsversicherung anteilig die Stornokosten. Die klassische Reiserücktrittsversicherung hingegen schützt nur die im Vertrag aufgeführten Versicherungsnehmer.

Reiserücktrittsversicherung: Pässe auf Landkarte

Was sichert die Reiserücktritts-versicherung ab?

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt Ihre Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aufgrund von schwerwiegenden und obendrein unvorhersehbaren Gründen absagen müssen. Was genau das bedeutet, ist abhängig von dem jeweiligen Versicherungsanbieter. Bei den meisten Reiserücktrittsversicherungen fallen schwere Erkrankungen, ein plötzlicher Unfall oder der Tod eines nahen Angehörigen unter diese Kategorie.

Umfassende Versicherungen greifen sogar dann, wenn Sie unerwartet Ihren Arbeitsplatz verloren oder ein Angebot für einen neuen Job bekommen haben. Beachten Sie jedoch, dass keine Reiserücktrittsversicherung bei sogenannter „höherer Gewalt“ greift. Das heißt, dass Sie sich bei Naturkatastrophen, Krieg oder anderen politischen Unruhen im Reiseland direkt an Ihren Reiseveranstalter wenden sollten. Häufig haben Sie dann noch die Möglichkeit kostenlos zu stornieren.

Wann sollte die Versicherung am besten abgeschlossen werden?

Reiserücktrittsversicherungen können Sie normalerweise bis zu dreißig Tage vor Beginn Ihrer Reise abschließen. Ausnahmen gibt es für sogenannte „Last-Minute-Angebote“. Bei solchen Reiseangeboten können Sie häufig noch bis zu drei Tage nach der Buchung oder Buchungsbestätigung eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.

Generell gilt jedoch, dass Reiserücktrittsversicherungen nicht rückwirkend greifen. Sie können eine Reiserücktrittsversicherung also nicht mehr abschließen, wenn der Rücktrittsgrund bereits eingetroffen ist.

Sie sollten sich demnach zeitig vor Antritt Ihres Segeltörns über mögliche Versicherungen informieren und diese im Vorfeld abschließen. Planen Sie für diesen Prozess ausreichend Zeit ein.

Wir empfehlen dafür am besten verschiedene Versicherungsanbieter zu vergleichen und das Angebot mit dem umfangreichsten Versicherungsschutz und dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu wählen. Erfahrungsberichte von anderen Versicherungsnehmern helfen Ihnen zudem, den Versicherungsanbieter besser einschätzen zu können.

Was muss beim Vertragsabschluss beachtet werden?

Achten Sie beim Vertragsabschluss der Reiserücktrittsversicherung darauf, dass möglichst viele verschiedene Gründe für einen Reiseausfall abgedeckt sind. Lesen Sie dafür genau das Kleingedruckte. Auch die Definition bestimmter Gründe spielt dabei eine wichtige Rolle. Was gilt beispielsweise bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung als eine „schwerwiegende Krankheit“? Sollten solche Einzelheiten nicht explizit genannt und klar geregelt sein, kann es sein, dass Sie im Schadensfall keinen Versicherungsanspruch haben.

Achten Sie außerdem auf die Versicherung nahestehender Familienmitglieder. Nur so können Sie Ihren Versicherungsschutz auch bei Todesfällen oder schweren Erkrankungen in der Familie in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus müssen Sie festlegen, wer alles unter den Versicherungsschutz fällt. Reisen Sie alleine, als Paar oder als ganze Familie? Die Anzahl der Versicherungsnehmer hat nämlich – genauso wie die Höhe des Reisepreises – Einfluss auf die Versicherungsprämie.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Vertragsabschlusses ist die Frage nach dem Geltungszeitraum. Wenn Sie häufig Segeln gehen, können Sie die Reiserücktrittsversicherung für ein ganzes Jahr abschließen. Reisen Sie eher gelegentlich, reicht es, die jeweilige Reise zu versichern. Bei jeder Reiserücktrittsversicherung sollten Sie aber darauf achten, dass Sie im Schadensfall möglichst keine oder nur eine geringe Selbstbeteiligung zahlen müssen. Ansonsten kann es sein, dass sich die gesamte Versicherung für Sie eigentlich nicht rechnet.

Unser Tipp: Von einer Direktbuchung der Reiserücktrittsversicherung über ein Flug- oder Hotel-Portal ist abzusehen. Bei solchen Reiseportalen lässt sich die Buchung zwar schnell und unkompliziert abwickeln, jedoch ist die Leistung der Versicherungen meistens sehr gering. Sinnvoller ist es hier im Vorfeld der Reise mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen einzuholen und gründlich zu vergleichen.

Mann mit Gips profitiert von Reiserücktrittsversicherung

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Höhe der Versicherungsprämie einer Reiserücktrittsversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen spielt es eine große Rolle, welchen Versicherungsschutz der Versicherer Ihnen bietet. Sind beispielsweise nur die Basis-Gründe wie Unfall, Krankheit oder Tod versichert oder auch andere Unvorhersehbarkeiten?

Zum anderen ist es von zentraler Bedeutung, ob Sie nur sich, einen zusätzlichen Partner oder Ihre ganze Familie versichern möchten. Außerdem beeinflusst auch der Reisepreis die Höhe der Prämie.

Hier gilt: Je teurer der Segeltörn, desto höher die Versicherungsprämie. Jahresversicherungen sind in der Regel teurer als eine Versicherung pro Reise. Trotzdem kann sich der höhere Preis bei Vielseglern schnell lohnen. Am besten nehmen Sie sich im Vorfeld Ihres Segelurlaubs ein bisschen Zeit, um zu entscheiden, ob eine Reiserücktrittsversicherung für Sie sinnvoll ist und was genau versichert sein soll.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Bei einem akuten Schadensfall durch den Sie Ihren geplanten Urlaub nicht wahrnehmen können, empfiehlt es sich, die Reise so schnell wie möglich zu stornieren. Denn die Stornokosten steigen mit der Zeit meist deutlich an. Am besten informieren Sie sofort Ihren Reiseveranstalter, Ihre Fluggesellschaft und Ihr Charterunternehmen, wenn Sie wissen, dass Sie den Segeltörn ausfallen lassen müssen. Außerdem sollten Sie sich umgehend bei Ihrem Versicherungsunternehmen melden und die Gründe für Ihren Reiserücktritt nennen.

Handelt es sich um eine Kündigung oder einen plötzlichen Arbeitsplatzwechsel, müssen Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Können Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten, ist ein ärztliches Attest notwendig. Auch eine Sterbeurkunde ist beim Versicherer vorzulegen, wenn es sich um einen plötzlichen Todesfall handelt.

Erst dann wird der Versicherer in der Lage sein, den Versicherungsfall zu prüfen und Ihnen den Schaden anschließend zu erstatten.

Nun sind Sie bestens informiert, um die für Sie passende Reiserücktrittsversicherung zu finden. Das Team von segeln360 wünscht Ihnen viel Spaß beim Vergleichen der Versicherungsangebote!

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